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#11
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Kannst du mir bitte die Aufgabe 59 und die Klausuraufgabe 2 (s. Anhänge) vielleicht erklären, ich weiß leider nicht, wie man bei dieser Aufgabe vorgeht und löst.... Wäre nett. Danke....
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#12
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Hallo Jan, danke für deine Info!
Jetzt habe ich nur noch eine andere kurze Frage : Welchen Betrag setzt man an, wenn man den Gewerbeertrag berechnen soll - zinsaufwendungen in Höhe von 500€ (marktüblich wären 200€ gewesen) f. Ein langfristiges (lz 5jahre) Darlehen des Gesellschafters Lt. Lösung 50% des marktüblichen Wertes Stimmt das denn? Gibt's dazu eine Vorschrift? Vielen Dank!! |
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#13
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Zitat:
D.h. es ist zu prüfen, ob die hinter den Gesellschaften stehenden Personen, die "Entscheiden können", die selben sind. Ein oder mehrere Personen müssen (zusammen) in der Lage sein, bei beiden Gesellschaften zu bestimmen. Hat also A bei Gesellschaft 1 und 2 jeweils 51% oder mehr, liegt Organschaft vor (die restlichen Bedingungen vorausgesetzt). Haben A und B zusammen jeweils mehr als 50%, ebenso. haben A und B bei Gesellschaft 1 mehr als 50%, bei Gesellschaft 2 hat jedoch Gesellschafter C die Mehrheit--> Keine Organschaft. |
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#14
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Zitat:
VGA ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern der Rechtsprechung, daher keine §§. Wenn es hier um die Hinzurechnungen für die Gewerbesteuer geht, müsste sich das aus dem GewStG ergeben. Da müssen dann ja für Finanzierungsaufwendungen gewisse prozentuale Anteile hinzugerechnet werden. Müsstest mir mal sagen, welche Aufgabe das ist! |
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#15
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Hallo Jan,
es wäre nett, wenn du mir bei folgenden Fragen weiterhelfen könntest: 1. Zinsschranke: bei dem 4. Punkt "Ermittlung des Zinsvortrags" zieht man ja von dem Zinsaufwand den in Punkt 3 berechneten insg. abzgf. Nettozinsaufwand ab. In der Lösung der Probleklausur haben wir aber vom Nettozinsaufwand (also 6€) den insg. abzgf. Nettozinsaufwand (4,7€) abgezogen. Hätten wir nicht eig 8€-4,7€ rechnen müssen? In der Vorlesung (Fall 22) haben wir das so gerechnet. 2. USt-Zahllast kannst du mir bitte nochmal genau den Unterschied zwischen Fall 68, Geschäftsvorfall 3 und die dazugehörige Aufgabe im Tutorium, Geschäftsvorfall 3 erklären? Im Fall 68 haben wir die 357€ zur Berechnung der USt herangezogen, im Tutorium den Listenpreis bei Verkauf von 69,60€. Danke! |
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#16
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Hallo Jan,
in der Klausur Anfang WS 06/07 Aufgabe 2a ist es mir nicht ganz klar,wie man auf den Betrag von 98.500 kommt. Kannst du das vll mit eienr Rechnung erklären? lg |
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#17
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Zitat:
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#18
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Hallo Jan, kannst du bitte aus dem Anhang die Aufgabe 4 Fall 1 und Fall 2 kurz erklären.
Da steht ja in der Lösung 50 % vom marktüblichen (ist es immer 50 %)??? und Fall 2 verwirrt mich wegen den ganzen Tagen, was ist bei dem Fall 2 zu berücksichtigen? Vielen Dank |
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#19
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Zitat:
oder prüfe ich A Besitzgesellschaft und A Betriebsgesellschaft zusammen mehr als 50 %? so ganz verstehe ich die Antwort leider nicht,,,, die Aufgabe verwirrt mich
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