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  #11  
Alt 12.07.2010, 11:00
seda_a seda_a ist offline
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Standard Betriebsaufspaltung

Kannst du mir bitte die Aufgabe 59 und die Klausuraufgabe 2 (s. Anhänge) vielleicht erklären, ich weiß leider nicht, wie man bei dieser Aufgabe vorgeht und löst.... Wäre nett. Danke....
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Aufgabe59_1.pdf (54,4 KB, 18x aufgerufen)
Dateityp: pdf Aufgabe59_2.pdf (38,4 KB, 12x aufgerufen)
Dateityp: pdf Klausur Steuern SS_05_1.pdf (116,9 KB, 15x aufgerufen)
Dateityp: pdf Lösung Klausur Steuern Ende SS 2005 BBA.pdf (18,8 KB, 15x aufgerufen)
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  #12  
Alt 12.07.2010, 11:07
dorothee dorothee ist offline
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Hallo Jan, danke für deine Info!

Jetzt habe ich nur noch eine andere kurze Frage :
Welchen Betrag setzt man an, wenn man den Gewerbeertrag berechnen soll

- zinsaufwendungen in Höhe von 500€ (marktüblich wären 200€ gewesen) f. Ein langfristiges (lz 5jahre) Darlehen des Gesellschafters


Lt. Lösung 50% des marktüblichen Wertes
Stimmt das denn? Gibt's dazu eine Vorschrift?

Vielen Dank!!
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  #13  
Alt 13.07.2010, 08:48
Jan Jan ist offline
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Zitat:
Zitat von seda_a Beitrag anzeigen
Kannst du mir bitte die Aufgabe 59 und die Klausuraufgabe 2 (s. Anhänge) vielleicht erklären, ich weiß leider nicht, wie man bei dieser Aufgabe vorgeht und löst.... Wäre nett. Danke....
Wir hatten ja gesagt, eine Betriebsaufspaltung setzt sachliche und personelle Verflechtung voraus. Hier geht es um die personelle.

D.h. es ist zu prüfen, ob die hinter den Gesellschaften stehenden Personen, die "Entscheiden können", die selben sind.
Ein oder mehrere Personen müssen (zusammen) in der Lage sein, bei beiden Gesellschaften zu bestimmen.
Hat also A bei Gesellschaft 1 und 2 jeweils 51% oder mehr, liegt Organschaft vor (die restlichen Bedingungen vorausgesetzt).
Haben A und B zusammen jeweils mehr als 50%, ebenso.
haben A und B bei Gesellschaft 1 mehr als 50%, bei Gesellschaft 2 hat jedoch Gesellschafter C die Mehrheit--> Keine Organschaft.
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  #14  
Alt 13.07.2010, 08:52
Jan Jan ist offline
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Zitat:
Zitat von dorothee Beitrag anzeigen
Hallo Jan, danke für deine Info!

Jetzt habe ich nur noch eine andere kurze Frage :
Welchen Betrag setzt man an, wenn man den Gewerbeertrag berechnen soll

- zinsaufwendungen in Höhe von 500€ (marktüblich wären 200€ gewesen) f. Ein langfristiges (lz 5jahre) Darlehen des Gesellschafters


Lt. Lösung 50% des marktüblichen Wertes
Stimmt das denn? Gibt's dazu eine Vorschrift?

Vielen Dank!!
Welche Aufgabe ist das denn? Die zur Gewerbesteuer, oder eine alte VGA-Aufgabe?

VGA ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern der Rechtsprechung, daher keine §§.
Wenn es hier um die Hinzurechnungen für die Gewerbesteuer geht, müsste sich das aus dem GewStG ergeben. Da müssen dann ja für Finanzierungsaufwendungen gewisse prozentuale Anteile hinzugerechnet werden. Müsstest mir mal sagen, welche Aufgabe das ist!
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  #15  
Alt 13.07.2010, 11:50
Janina B. Janina B. ist offline
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Hallo Jan,

es wäre nett, wenn du mir bei folgenden Fragen weiterhelfen könntest:

1. Zinsschranke:

bei dem 4. Punkt "Ermittlung des Zinsvortrags" zieht man ja von dem Zinsaufwand den in Punkt 3 berechneten insg. abzgf. Nettozinsaufwand ab.

In der Lösung der Probleklausur haben wir aber vom Nettozinsaufwand (also 6€) den insg. abzgf. Nettozinsaufwand (4,7€) abgezogen.
Hätten wir nicht eig 8€-4,7€ rechnen müssen? In der Vorlesung (Fall 22) haben wir das so gerechnet.

2. USt-Zahllast

kannst du mir bitte nochmal genau den Unterschied zwischen Fall 68, Geschäftsvorfall 3 und die dazugehörige Aufgabe im Tutorium, Geschäftsvorfall 3 erklären?
Im Fall 68 haben wir die 357€ zur Berechnung der USt herangezogen, im Tutorium den Listenpreis bei Verkauf von 69,60€.

Danke!
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  #16  
Alt 13.07.2010, 18:32
jessi88 jessi88 ist offline
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Hallo Jan,

in der Klausur Anfang WS 06/07 Aufgabe 2a ist es mir nicht ganz klar,wie man auf den Betrag von 98.500 kommt.
Kannst du das vll mit eienr Rechnung erklären?

lg
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  #17  
Alt 13.07.2010, 19:21
seda_a seda_a ist offline
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Zitat:
Zitat von Janina B. Beitrag anzeigen
Hallo Jan,

es wäre nett, wenn du mir bei folgenden Fragen weiterhelfen könntest:

1. Zinsschranke:

bei dem 4. Punkt "Ermittlung des Zinsvortrags" zieht man ja von dem Zinsaufwand den in Punkt 3 berechneten insg. abzgf. Nettozinsaufwand ab.

In der Lösung der Probleklausur haben wir aber vom Nettozinsaufwand (also 6€) den insg. abzgf. Nettozinsaufwand (4,7€) abgezogen.
Hätten wir nicht eig 8€-4,7€ rechnen müssen? In der Vorlesung (Fall 22) haben wir das so gerechnet.

2. USt-Zahllast

kannst du mir bitte nochmal genau den Unterschied zwischen Fall 68, Geschäftsvorfall 3 und die dazugehörige Aufgabe im Tutorium, Geschäftsvorfall 3 erklären?
Im Fall 68 haben wir die 357€ zur Berechnung der USt herangezogen, im Tutorium den Listenpreis bei Verkauf von 69,60€.

Danke!
2. Ust-Zahllast: im Aufgabe 68, war netto 300 (brutto 357 €) also höher als LP bei Verkauf (netto 200 €) "300 > 200", du nimmst immer den höheren für die Berechnung, und im Tutorium war 60 € kleiner als LP bei Verkauf 69,60 €, deshalb rechnest du mit 69,60 € aus, da wir ja immer den höheren nehmen.. Also ich habe es so verstanden, ich hoffe es ist so richtig... Wollte drauf antworten, weil ich eben die Aufgabe gerechnet habe
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  #18  
Alt 13.07.2010, 23:17
seda_a seda_a ist offline
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Hallo Jan, kannst du bitte aus dem Anhang die Aufgabe 4 Fall 1 und Fall 2 kurz erklären.

Da steht ja in der Lösung 50 % vom marktüblichen (ist es immer 50 %)???

und Fall 2 verwirrt mich wegen den ganzen Tagen, was ist bei dem Fall 2 zu berücksichtigen?

Vielen Dank
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Dateityp: pdf Lösung Klausur Steuern Ende SS 2006 BBA.pdf (20,3 KB, 14x aufgerufen)
Dateityp: pdf Klausur Steuern SS_06_1.pdf (120,2 KB, 11x aufgerufen)
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  #19  
Alt 13.07.2010, 23:21
seda_a seda_a ist offline
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Zitat:
Zitat von Jan Beitrag anzeigen
Wir hatten ja gesagt, eine Betriebsaufspaltung setzt sachliche und personelle Verflechtung voraus. Hier geht es um die personelle.

D.h. es ist zu prüfen, ob die hinter den Gesellschaften stehenden Personen, die "Entscheiden können", die selben sind.
Ein oder mehrere Personen müssen (zusammen) in der Lage sein, bei beiden Gesellschaften zu bestimmen.
Hat also A bei Gesellschaft 1 und 2 jeweils 51% oder mehr, liegt Organschaft vor (die restlichen Bedingungen vorausgesetzt).
Haben A und B zusammen jeweils mehr als 50%, ebenso.
haben A und B bei Gesellschaft 1 mehr als 50%, bei Gesellschaft 2 hat jedoch Gesellschafter C die Mehrheit--> Keine Organschaft.
Also man prüft ob A und B (Besitzgesellschaft) zusammen mehr als 50 % haben???
oder prüfe ich A Besitzgesellschaft und A Betriebsgesellschaft zusammen mehr als 50 %?
so ganz verstehe ich die Antwort leider nicht,,,, die Aufgabe verwirrt mich
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